Geschäfts­­bedingungen

Exklusivität


Für den Klienten

Knight Gianella & Partner gewährt jedem Klienten während der Dauer eines Beratungsmandates die Exklusivität und garantiert, keinen vergleichbaren Auftrag zu übernehmen, um diesbezüglich jegliche Konkurrenzsituation im engeren Kandidatinnen- und Kandidatenzielsegment auszuschliessen.


Für Knight Gianella
Der Klient gewährt Knight Gianella & Partner das Exklusiv-Recht bei einer Mandatserteilung. In Absprache kann das Exklusiv-Recht aufgehoben werden, sofern dies für die Zielerreichung des Projektes von entscheidender Bedeutung sein sollte.



Honorargrundsätze


Wir wollen unsere Klienten unabhängig und frei von Interessenkonflikten objektiv und neutral beraten. Deshalb übernehmen wir keine Mandate auf Erfolgshonorarbasis oder mit einer Honorierung auf Einkommensbasis der zu besetzenden Position oder des platzierten Kandidaten.

In der Budgetierung richten wir uns darauf aus, ein uns anvertrautes Mandat professionell und engagiert im vorgegebenen Zeitrahmen zum erfolgreichen Abschluss zu bringen. Mit unseren Klienten vereinbaren wir deshalb bei Auftragserteilung ein Festhonorar, welches in monatlichen Teilbeträgen abgerechnet wird.


Unser Beratungshonorar berechnen wir auf Grund der Art, des Umfangs, des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der jeweiligen Aufgabenstellung.

Aufwendungen für Research, Datenbankgebühren und -lizenzen, Infrastruktur, Sekretariat und Administration werden mit 10 bis 15 Prozent des festgelegten Honorars in Rechnung gestellt.

Spesen wie Reisekosten und allfällige Fremdleistungen werden separat verrechnet.


Wir garantieren unseren Klienten, sollte das Mandat nach Ablauf der vereinbarten Dauer noch nicht zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden können, eine Fortsetzung der Beratungstätigkeit ohne Zusatzhonorar, jedoch unter Verrechnung der Aufwendungen und Spesen, bis zum Abschluss. Dasselbe gilt, sollte sich innerhalb der ersten zwölf Monate eine Besetzung als nicht nachhaltig erweisen.